Öffnen – Aok Zahnzusatzversicherung Kündigung Vorlage

Muster und Vorlage für Aok Zahnzusatzversicherung Kündigung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format und Online


An: AOK Zahnzusatzversicherung

Betreff: Kündigung meines Vertrags für die AOK Zahnzusatzversicherung

Sehr geehrtes AOK Team,

hiermit kündige ich meinen Vertrag für die AOK Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Wirkung. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und den Termin der Vertragsbeendigung.

Vertragsdaten:
Vertragsnummer: [Vertragsnummer]
Versichertennummer: [Versichertennummer]
Versicherungsdauer: [Versicherungsdauer]

Ich möchte diesen Vertrag kündigen, da ich meine Zahnarztbehandlungen nun anderweitig abgedeckt habe und daher die AOK Zahnzusatzversicherung nicht mehr benötige.

Ich bitte Sie daher, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Erstellen und zusenden einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
  2. Rückerstattung eventuell zu viel gezahlter Beiträge
  3. Stornierung der Lastschrifteinzugsermächtigung ab dem Datum der Vertragsbeendigung

Bitte überweisen Sie mir die Rückerstattung auf das unten angegebene Konto:

[Kontoinhaber] [Bankname] [IBAN] [BIC]

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Zahnzusatzversicherung kündige, aber keine Kündigung für meine Hauptversicherung mit der AOK sende. Der Vertrag für meine Hauptversicherung bleibt bestehen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den Termin der Vertragsbeendigung schriftlich.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen für weitere Informationen oder Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

Muster und Vorlage für Aok Zahnzusatzversicherung Kündigungsschreiben zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

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Aok Zahnzusatzversicherung
Kündigung
PDF – WORD Format
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Frage 1: Wie kann ich meine AOK Zahnzusatzversicherung kündigen?

Antwort: Um Ihre AOK Zahnzusatzversicherung zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung an die AOK senden. Verwenden Sie dafür am besten ein Einschreiben, um einen Nachweis über den Erhalt der Kündigung zu haben.

Frage 2: Gibt es eine Kündigungsfrist für die AOK Zahnzusatzversicherung?

Antwort: Ja, es gibt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt in der Regel am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Frage 3: Kann ich meine AOK Zahnzusatzversicherung auch außerhalb der Kündigungsfrist kündigen?

Antwort: Eine außerordentliche Kündigung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Beitragserhöhungen oder einer Änderung der Versicherungsbedingungen. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit der AOK in Verbindung setzen.

Frage 4: Welche Informationen sollte meine Kündigung enthalten?

Antwort: Ihre Kündigung sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Versicherungsnummer und das Datum der Kündigung enthalten. Sie können auch den Grund für Ihre Kündigung angeben, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Frage 5: Bis wann muss meine Kündigung bei der AOK eingegangen sein?

Antwort: Ihre Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres bei der AOK eingegangen sein. Andernfalls verlängert sich Ihre Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Frage 6: Gibt es eine Möglichkeit, meine AOK Zahnzusatzversicherung vorzeitig zu kündigen?

Antwort: Eine vorzeitige Kündigung ist normalerweise nicht möglich. Sie sollten jedoch die genauen Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag überprüfen oder sich direkt mit der AOK in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Ausnahmeregelungen gelten.

Frage 7: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung wirksam wird?

Antwort: Ihre Kündigung wird zum Ende des Versicherungsjahres wirksam. Wenn Sie Ihre Kündigung rechtzeitig einreichen, endet Ihre Versicherung also zum 31. Dezember.

Frage 8: Bekomme ich nach meiner Kündigung meine gezahlten Beiträge zurück?

Antwort: Nein, nach Ihrer Kündigung erhalten Sie keine Erstattung Ihrer gezahlten Beiträge. Die AOK Zahnzusatzversicherung ist eine Jahresversicherung, für die Sie im Voraus bezahlen.

Frage 9: Kann ich meine AOK Zahnzusatzversicherung zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr kündigen?

Antwort: Nein, die Kündigung der AOK Zahnzusatzversicherung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Sie müssen die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Frage 10: Gibt es Alternativen zur Kündigung meiner AOK Zahnzusatzversicherung?

Antwort: Ja, es gibt einige Alternativen zur Kündigung Ihrer AOK Zahnzusatzversicherung. Sie können beispielsweise Ihre Versicherungsleistungen anpassen oder eine andere Zusatzversicherung in Betracht ziehen, die besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung von einem Versicherungsberater beraten zu lassen.