Vorlage und Muster für Bundeswehrverband Kündigung zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format und Online
Kündigung Bundeswehrverband
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mitgliedsvertrag beim Bundeswehrverband fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung schriftlich. Die Kündigungsbestätigung kann an die folgende Adresse gesendet werden:
Mustermannstraße 123
12345 Musterstadt
- Kundennummer:
- 123456789
- Mitgliedsnummer:
- 987654321
Der Grund für meine Kündigung ist die Aufnahme einer neuen Beschäftigung außerhalb der Bundeswehr. Daher bin ich nicht mehr in der Lage, weiterhin von den Leistungen des Bundeswehrverbands zu profitieren.
Ich möchte Sie bitten, sicherzustellen, dass sämtliche zukünftige Zahlungen von meinem Konto nicht mehr abgebucht werden. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob ich noch offene Beträge begleichen muss.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich sämtliche erhaltenen Mitgliedsausweise, Verbandszeitschriften oder sonstige Mitgliederunterlagen, die im Zuge meiner Mitgliedschaft ausgehändigt wurden, bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit zurückgeben werde. Bitte teilen Sie mir mit, an welche Adresse ich diese senden soll.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Vorlage und Muster für Bundeswehrverband Kündigungsschreiben zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
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Frage 1: Wie kann ich meinen Bundeswehrverband kündigen?
Um Ihren Bundeswehrverband zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser sollte Ihre Mitgliedsnummer, Ihren Namen, Ihre Adresse und das Datum der Kündigung enthalten. Begründungen für die Kündigung sind in der Regel nicht erforderlich.
Frage 2: Wo muss ich den Kündigungsantrag hinschicken?
Den Kündigungsantrag können Sie entweder per Post oder per E-Mail an die Bundeswehrverband Zentrale senden. Die genaue Adresse und E-Mail-Adresse finden Sie auf der Webseite des Bundeswehrverbands.
Frage 3: Gibt es eine Frist, innerhalb der ich meinen Bundeswehrverband kündigen muss?
Ja, es gibt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die zum Ende des Kalenderjahres wirksam wird. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei der Bundeswehrverband Zentrale eingegangen sein muss, um zum Jahresende wirksam zu werden.
Frage 4: Muss ich meine Kündigung begründen?
Nein, eine Begründung ist in der Regel nicht erforderlich. Sie können Ihren Bundeswehrverband aus persönlichen Gründen kündigen, ohne dies zu erklären.
Frage 5: Erhalte ich eine Bestätigung meiner Kündigung?
Ja, nachdem Ihre Kündigung bei der Bundeswehrverband Zentrale eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung per Post oder per E-Mail.
Frage 6: Was passiert nach meiner Kündigung mit meinen Mitgliedsbeiträgen?
Nach Ihrer Kündigung werden keine weiteren Mitgliedsbeiträge von Ihrem Konto abgebucht. Bereits gezahlte Beiträge für das laufende Kalenderjahr werden jedoch nicht zurückerstattet.
Frage 7: Kann ich meinen Bundeswehrverband vorzeitig kündigen?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Dienst bei der Bundeswehr beenden oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, am Verbandsleben teilzunehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte die Bundeswehrverband Zentrale.
Frage 8: Kann ich meine Kündigung widerrufen?
Ja, innerhalb einer bestimmten Frist können Sie Ihre Kündigung widerrufen. Die genauen Informationen dazu finden Sie in der Bestätigung Ihrer Kündigung.
Frage 9: Wie lange bin ich nach meiner Kündigung noch Mitglied des Bundeswehrverbands?
Nachdem Ihre Kündigung wirksam geworden ist, endet Ihre Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres. Bis dahin können Sie weiterhin alle Leistungen und Angebote des Verbands nutzen.
Frage 10: Kann ich nach meiner Kündigung erneut Mitglied werden?
Ja, Sie können nach Ihrer Kündigung erneut Mitglied des Bundeswehrverbands werden. Hierfür müssen Sie einen neuen Mitgliedsantrag stellen und die Mitgliedsbeiträge entrichten.