Öffnen – Gema Kündigung Vorlage

Vorlage und Muster für Gema Kündigung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format und Online


Kündigung GEMA

1. Einleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine Mitgliedschaft bei der GEMA kündigen. Ich habe mich zu diesem Schritt entschieden, da ich meine musikalischen Aktivitäten in eine andere Richtung lenken möchte und die Leistungen der GEMA nicht mehr in Anspruch nehmen möchte.

2. Begründung
Ich habe mich intensiv mit meiner musikalischen Karriere auseinandergesetzt und festgestellt, dass die GEMA meinen aktuellen Bedürfnissen und Zielen nicht mehr entspricht.

Als unabhängiger Künstler möchte ich meine Musik selbst vermarkten und direkt mit meinen Fans interagieren. Die Zusammenarbeit mit der GEMA hat mir jedoch gezeigt, dass dies in meinem Fall nicht optimal möglich ist.

Des Weiteren habe ich festgestellt, dass die Verwaltung und Abrechnung meiner Musikrechte durch die GEMA nicht meinen Erwartungen entspricht. Es kam in der Vergangenheit immer wieder zu Verzögerungen und Unstimmigkeiten, die meine Arbeit beeinträchtigt haben.

Ich bin der Überzeugung, dass ich meine Interessen als Künstler besser selbst in die Hand nehmen kann und dadurch auch eine bessere Kontrolle über meine musikalische Karriere habe.

3. Abwicklung der Kündigung
Ich bitte Sie daher, meine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu berücksichtigen und mir eine schriftliche Bestätigung zuzusenden. Die Kündigung soll mit sofortiger Wirkung eintreten.

Bitte teilen Sie mir auch mit, ob und welche weiteren Schritte ich unternehmen muss, um sämtliche Verbindungen zur GEMA zu beenden.

4. Schlusswort
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und wünsche der GEMA für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

Muster und Vorlage für Gema Kündigungsschreiben zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Gema
Kündigung
PDF – WORD Format
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Frage 1: Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der GEMA kündigen?

Um Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben verfassen und dieses an die GEMA senden. In dem Schreiben sollten Sie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und Ihren Kündigungswunsch angeben. Beachten Sie, dass eine Kündigung nur zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres möglich ist.

Frage 2: Wie sollte ich mein Kündigungsschreiben formulieren?

Ihr Kündigungsschreiben sollte klar und deutlich formuliert sein. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und Ihren Kündigungswunsch an. Sie können auch einen Grund für Ihre Kündigung angeben, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Frage 3: Gibt es eine Kündigungsfrist bei der GEMA?

Ja, es gibt eine Kündigungsfrist bei der GEMA. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung spätestens am 31. Dezember eines Jahres bei der GEMA einreichen müssen, um zum nächsten Geschäftsjahr aus der Mitgliedschaft auszutreten.

Frage 4: Muss ich weiterhin Gebühren zahlen, nachdem ich meine Mitgliedschaft bei der GEMA gekündigt habe?

Nein, nachdem Sie Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA gekündigt haben und die Kündigung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirksam geworden ist, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Gebühren an die GEMA zu zahlen. Beachten Sie jedoch, dass noch offene Forderungen für bereits genutzte Werke bestehen bleiben können.

Frage 5: Kann ich meine Kündigung auch per E-Mail oder Fax an die GEMA senden?

Nein, um Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA zu kündigen, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen und dieses per Post an die GEMA senden. Die GEMA akzeptiert keine Kündigungen per E-Mail oder Fax.

Frage 6: Wie lange dauert es, bis meine Kündigung bei der GEMA bearbeitet wird?

Nachdem Sie Ihre Kündigung bei der GEMA eingereicht haben, wird diese in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen bearbeitet. Sie erhalten von der GEMA eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und die Bearbeitung Ihrer Kündigung.

Frage 7: Kann ich meine Kündigung noch widerrufen, nachdem sie bei der GEMA eingegangen ist?

Nein, nachdem Ihre Kündigung bei der GEMA eingegangen ist und bearbeitet wird, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kündigung genau überdenken, bevor Sie sie bei der GEMA einreichen.

Frage 8: Habe ich noch Anspruch auf Vergütungen, nachdem ich meine Mitgliedschaft bei der GEMA gekündigt habe?

Nein, nachdem Sie Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA gekündigt haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Vergütungen für die Nutzung Ihrer Werke. Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA berechtigt Sie zur Wahrnehmung der Rechte und zur Vergütung Ihrer Werke.

Frage 9: Gibt es Alternativen zur GEMA?

Ja, es gibt alternative Verwertungsgesellschaften zur GEMA. In Deutschland sind beispielsweise die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und die VG WORT (Verwertungsgesellschaft Wort) weitere Verwertungsgesellschaften, die ähnliche Aufgaben wie die GEMA wahrnehmen.

Frage 10: Kann ich meine Entscheidung zur Kündigung meiner GEMA-Mitgliedschaft später rückgängig machen?

Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, Ihre Kündigung rückgängig zu machen. Wenn Sie Ihre Entscheidung zur Kündigung bereuen, können Sie sich an die GEMA wenden und die Möglichkeiten einer erneuten Mitgliedschaft prüfen. Beachten Sie jedoch, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und nicht in jedem Fall möglich ist.