Öffnen – Stadtwerke Elbtal Kündigung Vorlage

Muster und Vorlage für Stadtwerke Elbtal Kündigung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format und Online


Kündigung Stadtwerke Elbtal

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit den Stadtwerken Elbtal mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht zum [Kündigungsdatum].

Vertragsdetails:
Vertragsnummer: [Vertragsnummer]
Kundennummer: [Kundennummer]
Kundenname: [Kundenname]
Adresse: [Kundenadresse]

Grund für die Kündigung ist [Grund für Kündigung].

  • Ich bitte um Bestätigung dieser Kündigung und um Mitteilung des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag endet.
  • Bitte erstellen Sie eine Abschlussrechnung und bestätigen Sie den Eingang meiner letzten Zahlung.
  • Gemäß den vertraglichen Bedingungen bitte ich um die Rückerstattung der Kaution [Betrag der Kaution] auf mein Bankkonto [Bankverbindung].

Bitte senden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bezüglich dieser Kündigung an folgende Adresse:

[Kundenname]
[Kundenadresse]

Vielen Dank für Ihre prompte Erledigung und Ihre Unterstützung. Sollten weitere Informationen oder Dokumente von meiner Seite erforderlich sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

Muster und Vorlage für Stadtwerke Elbtal Kündigungsschreiben zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

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Stadtwerke Elbtal
Kündigung
PDF – WORD Format
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Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal

F: Wie kann ich meinen Vertrag mit den Stadtwerken Elbtal kündigen?
Um Ihren Vertrag mit den Stadtwerken Elbtal zu kündigen, müssen Sie eine schriftliche Kündigung verfassen und an die entsprechende Adresse der Stadtwerke senden. Es ist ratsam, dies per Einschreiben mit Rückschein zu tun, um einen Nachweis über den Erhalt der Kündigung zu haben.
F: Welche Informationen sollte meine schriftliche Kündigung enthalten?
Ihre schriftliche Kündigung sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kundennummer und das Datum der Kündigung enthalten. Es ist auch ratsam, den Kündigungsgrund anzugeben, auch wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.
F: Gibt es eine Mindestkündigungsfrist bei den Stadtwerken Elbtal?
Ja, bei den Stadtwerken Elbtal gilt eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung 30 Tage vor dem gewünschten Kündigungsdatum bei den Stadtwerken eingegangen sein muss.
F: Wie kann ich sicher sein, dass meine Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal angekommen ist?
Wenn Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, erhalten Sie einen Empfangsnachweis, der belegt, dass die Kündigung bei den Stadtwerken eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, um eventuelle Streitigkeiten über den Kündigungseingang zu vermeiden.
F: Muss ich bei einer Kündigung eine Kündigungsgebühr bei den Stadtwerken Elbtal bezahlen?
Nein, für die Kündigung Ihres Vertrags bei den Stadtwerken Elbtal müssen Sie keine Gebühren bezahlen.
F: Wann endet mein Vertrag nach der Kündigung?
Nachdem Sie Ihre schriftliche Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal eingereicht haben, endet Ihr Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder zu dem von Ihnen angegebenen Kündigungsdatum.
F: Muss ich nach der Kündigung noch meine Zählerstände übermitteln?
Ja, nach der Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal sind Sie verpflichtet, Ihre Zählerstände zu übermitteln. Dies ist wichtig, um die endgültige Abrechnung zu erstellen.
F: Kann ich meinen Vertrag mit den Stadtwerken Elbtal vorzeitig kündigen?
Generell ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrags mit den Stadtwerken Elbtal nicht möglich. Es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, wie zum Beispiel ein Umzug in eine andere Stadt oder eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
F: Kann ich meine Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal auch per E-Mail senden?
Die Stadtwerke Elbtal akzeptieren in der Regel keine Kündigungen per E-Mail. Eine schriftliche Kündigung per Brief oder per Fax ist in den meisten Fällen erforderlich.
F: Wann erhalte ich die Schlussabrechnung nach meiner Kündigung?
Die Stadtwerke Elbtal sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kündigungseingang, eine Schlussabrechnung zuzustellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und im Falle von Unklarheiten oder spezifischen Fragen zur Kündigung bei den Stadtwerken Elbtal empfiehlt es sich, sich direkt an die Kundendienstabteilung der Stadtwerke zu wenden.